BAFA · FÖRDERUNG EBN 2026

BAFA-Energieberatung: Förderung richtig einordnen

Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) gliedert sich in drei Module. Welche Leistung förderfähig ist, hängt von Antragsteller, Vorhaben und richtiger Antragstellung ab.

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01 / WISSEN & EINORDNUNG

Modul 1 · Energieaudit nach DIN EN 16247

Förderung von freiwilligen Energieaudits für förderberechtigte Antragsteller. Je nach jährlichen Energiekosten gelten unterschiedliche Höchstbeträge. Gesetzlich verpflichtete Energieaudits von Nicht-KMU sind grundsätzlich nicht über dieses Modul förderfähig.

Fördersatz

Bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars.

Höchstbetrag

Maximal 600 € bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 € netto, sonst maximal 3.000 €.

Vorher klären

Förderberechtigung, Zulassung der Beratungsperson und Zeitpunkt von Antrag beziehungsweise Vorhabenbeginn.

02 / WISSEN & EINORDNUNG

Modul 2 · Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Gefördert werden qualifizierte Energiekonzepte für Nichtwohngebäude im Bestand und bei bestimmten Neubauvorhaben. Hier steht die technische Gebäudeplanung und nicht ein gesetzliches Unternehmensaudit im Vordergrund.

Fördersatz

Bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars.

Flächenabhängige Höchstbeträge

Maximal 850 € bei weniger als 200 m², 2.500 € bei 200 bis 500 m² und 4.000 € bei mehr als 500 m² Nettogrundfläche.

Zugelassene Fachleute

Für den Förderweg müssen die jeweils vorgeschriebenen Expertenqualifikationen nachgewiesen werden.

03 / WISSEN & EINORDNUNG

Modul 3 · Contracting-Orientierungsberatung

Eine Contracting-Orientierungsberatung bewertet, ob ein geeignetes Contracting-Modell zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen passt.

Fördersatz

Bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars.

Höchstbetrag

Maximal 3.500 € bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 € netto, sonst maximal 5.000 €.

Fördervoraussetzungen

Antrag und Richtlinie vor Auftrag beachten; keine pauschale Förderzusage.

04 / WISSEN & EINORDNUNG

Bevor Sie eine Leistung beauftragen

Die EBN-Richtlinie ist nach veröffentlichten Förderinformationen bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Für spätere Antragstellungen ist der dann aktuelle Stand zu prüfen. Eine qualifizierte Beratung sollte den passenden Förderweg vor dem verbindlichen Vertragsbeginn klären.

Wichtig bei DIN, ISO und Förderung

Welche Pflichten, Qualifikationen und Förderbedingungen tatsächlich gelten, hängt vom Einzelfall ab. Energieplanblick vermittelt die Anfrage; die Beratung selbst erfolgt durch externe Fachleute. Eine staatliche Stelle oder Zertifizierungsorganisation sind wir nicht.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten zu BAFA-Förderung EBN

Bekomme ich automatisch 50 % BAFA-Förderung?

Nein. 50 % ist ein maximaler Fördersatz. Ein Zuschuss setzt insbesondere Förderberechtigung, passende Leistung, korrektes Verfahren und verfügbares Budget voraus.

Sind Pflichtaudits förderfähig?

Nicht pauschal. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Audit ist im Fördermodul für freiwillige Energieaudits grundsätzlich ausgeschlossen.

Muss vor dem Auftrag ein BAFA-Antrag gestellt werden?

Die Förderrichtlinie und der jeweils maßgebliche Zeitpunkt des förderrechtlichen Vorhabenbeginns sind vor einer verbindlichen Beauftragung zu prüfen.

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