Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Für Nichtwohngebäude gelten besondere Anforderungen, unter anderem an die getrennte Betrachtung von Wärme und Strom. Welche Ausweisart zulässig und sinnvoll ist, hängt vom konkreten Objekt und dem geltenden Gebäuderecht ab.
Bedarfsausweis
Energetische Bewertung anhand rechnerischer Gebäudedaten und Anlagentechnik.
Verbrauchsausweis
Bewertung anhand geeigneter, normgerecht ermittelter Verbrauchsdaten über den erforderlichen Zeitraum.
Ausstellungsberechtigung
Energieausweise dürfen nur von hierzu berechtigten Personen ausgestellt werden. Diese Berechtigung ist vor Auftrag zu prüfen.
Welche Angaben sind wichtig?
Adresse und Gebäudenutzung, Baujahr, Flächen, technische Anlagen sowie vorhandene Energieabrechnungen und Pläne helfen bei der Einordnung.
Welche Pflichten, Qualifikationen und Förderbedingungen tatsächlich gelten, hängt vom Einzelfall ab. Energieplanblick vermittelt die Anfrage; die Beratung selbst erfolgt durch externe Fachleute. Eine staatliche Stelle oder Zertifizierungsorganisation sind wir nicht.
Antworten zu Energieausweis Nichtwohngebäude
Ist ein Energieausweis gleich einer Energieberatung?
Nein. Ein Ausweis ist ein gesetzlich geregelter Gebäudenachweis; eine Energieberatung kann weitergehende Sanierungs- und Effizienzmaßnahmen untersuchen.
Braucht ein Energieausweis einen zertifizierten Experten?
Entscheidend ist die gesetzliche Ausstellungsberechtigung für die konkrete Gebäudeart, nicht allein das Werbewort „zertifiziert“.