Was ist DIN V 18599?
Die Normenreihe dient der energetischen Bilanzierung von Gebäuden einschließlich Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzung. Eine entsprechende Energieberatung kann beispielsweise Sanierungsoptionen und Maßnahmenfolgen für Nichtwohngebäude untersuchen.
Sanierungskonzept im Bestand
Bauteile, Gebäudeenergiebedarf, Heizungs-, Lüftungs-, Kühl- und Beleuchtungstechnik werden strukturiert betrachtet.
Effizienzgebäude-Ziel und Umsetzung
Maßnahmen lassen sich auf technische Voraussetzungen und auf einen passenden Standard abstimmen.
Zugelassene Experten
Bei geförderten Beratungen sind die erforderlichen Einträge und Qualifikationen für das konkrete Programm zu beachten.
BAFA EBN Modul 2
Unter bestimmten Voraussetzungen werden bis zu 50 % des Beratungshonorars gefördert; die Höchstbeträge hängen von der Nettogrundfläche ab. Förderung und Vorhabenbeginn müssen vor einer Beauftragung geprüft werden.
Unter 200 m²
Maximal 850 € Förderbetrag.
200 bis 500 m²
Maximal 2.500 € Förderbetrag.
Über 500 m²
Maximal 4.000 € Förderbetrag.
DIN V 18599 ist nicht DIN EN 16247-1
DIN V 18599 betrifft die energetische Gebäudebilanzierung, DIN EN 16247-1 die systematische Energieauditierung eines Unternehmens oder Standorts. Die richtige Anforderung richtet sich nach Ziel und Rechtsgrundlage.
Welche Pflichten, Qualifikationen und Förderbedingungen tatsächlich gelten, hängt vom Einzelfall ab. Energieplanblick vermittelt die Anfrage; die Beratung selbst erfolgt durch externe Fachleute. Eine staatliche Stelle oder Zertifizierungsorganisation sind wir nicht.
Antworten zu DIN V 18599
Ist DIN V 18599 für mein Unternehmen relevant?
Insbesondere bei energetischen Sanierungskonzepten oder der energetischen Bilanzierung von Nichtwohngebäuden.
Bekomme ich dafür BAFA-Förderung?
Eine Förderung nach EBN Modul 2 ist möglich, wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Es gibt keine automatische Förderzusage.
Brauche ich einen zugelassenen Energieberater?
Für geförderte Vorhaben sind die jeweils erforderlichen Qualifikationen beziehungsweise Listeneinträge nachzuweisen.