Schritt 1 · KMU-Status prüfen
Das Energiedienstleistungsgesetz sieht für Nicht-KMU grundsätzlich Energieaudits nach DIN EN 16247-1 vor. Maßgeblich sind die gesetzlichen Definitions- und Verflechtungsregeln; die Mitarbeiterzahl allein genügt nicht.
Nicht-KMU
Grundsätzlich Auditpflicht und Wiederholungsrhythmus prüfen.
Auditintervall
Das Audit ist regelmäßig spätestens nach vier Jahren zu wiederholen, soweit die Pflicht fortbesteht.
Sonderregel für geringen Energieverbrauch
Bei höchstens 500.000 kWh jährlichem Gesamtenergieverbrauch kann nach EDL-G eine besondere vereinfachte Erfüllung möglich sein.
Schritt 2 · Gesamtendenergieverbrauch prüfen
Unabhängig vom KMU-Status kann das EnEfG weitere Verpflichtungen begründen. Grundlage ist grundsätzlich der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Mehr als 7,5 GWh/Jahr
Grundsätzlich Pflicht zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach § 8 EnEfG.
Mehr als 2,5 GWh/Jahr
Prüfung möglicher Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen nach § 9 EnEfG.
Wichtig bei der Berechnung
Endenergie über alle relevanten Energieträger ist nicht gleich Stromverbrauch, Energiekosten oder erzeugte Energie.
Schritt 3 · Ausnahmen und Nachweise einordnen
Vorhandene Energie- oder Umweltmanagementsysteme, Firmenverbünde, Statusänderungen und gesetzliche Ausnahmen können die Beurteilung verändern. Lassen Sie den individuellen Pflichtstatus anhand nachvollziehbarer Daten von einer qualifizierten Stelle klären.
Welche Pflichten, Qualifikationen und Förderbedingungen tatsächlich gelten, hängt vom Einzelfall ab. Energieplanblick vermittelt die Anfrage; die Beratung selbst erfolgt durch externe Fachleute. Eine staatliche Stelle oder Zertifizierungsorganisation sind wir nicht.
Antworten zu Energieauditpflicht prüfen
Ist jedes Unternehmen zum Energieaudit verpflichtet?
Nein. Die Voraussetzungen richten sich unter anderem nach Nicht-KMU-Status und gesetzlichen Ausnahmen.
Betrifft die 7,5-GWh-Grenze nur große Unternehmen?
Nein. § 8 EnEfG knüpft an den maßgeblichen Energieverbrauch an und kann unabhängig vom KMU-Status relevant sein.
Kann ich eine verbindliche Rechtsauskunft über das Formular bekommen?
Die Anfrage dient der Kontaktvermittlung; eine verbindliche Rechtsprüfung oder behördliche Entscheidung wird damit nicht ersetzt.