FRAGEN ZUR ENERGIEBERATUNG

Fachbegriffe, Pflichten, Förderung – verständlich erklärt.

Antworten für Unternehmen, die die passende Beratung finden möchten.

Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 16247-1 und ISO 50001?

DIN EN 16247-1 beschreibt Anforderungen an ein Energieaudit. ISO 50001 ist ein fortlaufendes Energiemanagementsystem. Welche Pflicht gilt, hängt vom Unternehmen und dessen Verbrauch ab.

Ist die Energieberatung für Unternehmen verpflichtend?

Eine allgemeine Beratungspflicht besteht nicht für jedes Unternehmen. Nicht-KMU können nach EDL-G auditpflichtig sein; nach EnEfG können verbrauchsabhängige Pflichten hinzukommen.

Was bedeutet DIN V 18599?

Die Normenreihe dient der energetischen Bilanzierung von Gebäuden. Sie ist für bestimmte Beratungen von Nichtwohngebäuden und die BAFA-Förderung EBN Modul 2 relevant.

Welche BAFA-Module gibt es für Nichtwohngebäude?

Modul 1: Energieaudit; Modul 2: Nichtwohngebäude nach DIN V 18599; Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung. Die Förderbedingungen unterscheiden sich.

Ist ein Pflichtaudit BAFA-förderfähig?

Eine Förderung freiwilliger Audits kann unter Voraussetzungen möglich sein. Gesetzlich vorgeschriebene Energieaudits von Nicht-KMU sind im EBN-Modul 1 grundsätzlich nicht förderfähig.

Was bedeutet „zertifizierter Energieberater“?

Die rechtlich entscheidende Qualifikation hängt von der Aufgabe ab: etwa Listeneintrag für geförderte Nichtwohngebäudeberatung, persönliche Fachkunde für Audits oder gesetzliche Berechtigung für Energieausweise. Eine pauschale Zertifizierung für alle Leistungen gibt es nicht.

Wie teuer ist die Anfrage?

Die Anfrage bei Energieplanblick ist kostenlos und unverbindlich. Eine spätere Beratung wird nur nach gesonderter Vereinbarung kostenpflichtig.

Bekomme ich mehrere Angebote?

Eine bestimmte Anzahl von Angeboten ist nicht garantiert. Die Anfrage wird für eine geeignete Zuordnung bearbeitet; ein Beratungsvertrag kommt nur nach Ihrer eigenen Entscheidung zustande.

Wo gehen meine Daten hin?

Zunächst an den Betreiber von Energieplanblick. Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist eine Weitergabe an einen geeigneten Fachbetrieb oder ein zur Zuordnung eingesetztes Vermittlungsunternehmen zur Bearbeitung der Beratungsanfrage und Kontaktaufnahme möglich.

Kann ich meine Einwilligung widerrufen?

Ja. Bitte schreiben Sie an info@energieplanblick.de. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft und lässt gesetzliche Aufbewahrungspflichten unberührt.

Wie kann ich die Energieauditpflicht prüfen?

Prüfen Sie Nicht-KMU-Status, Jahresenergieverbrauch, bestehende Managementsysteme und Ausnahmen. Eine erste Übersicht bietet unser Pflichtcheck.

Für wen eignet sich die Beratung?

Für Unternehmen mit betrieblichen Energieverbräuchen, Produktionsanlagen oder Nichtwohngebäuden, etwa aus Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe.